Mutterkindpass
Als Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde führe ich - mit Ausnahme der augenfachärztlichen Untersuchung im 22.-24. Lebensmonat - sämtliche im Rahmen des Mutter-Kind-Passes empfohlene Untersuchungen durch. Diese umfassen neben einem allgemeinen internen/neurologischen Status und diversen Fragen zum Entwicklungsstand Ihres Kindes folgende weiteren Untersuchungen:
- Ultraschall der Hüfte in der 1. Lebenswoche
- Orthopädische Untersuchung in der 4.-7. Lebenswoche
- Ultraschall der Hüfte in der 6.-8. Lebenswoche
- HNO-Untersuchung im 7.-9. Lebensmonat
- Augen-Untersuchung im 10.-14. Lebensmonat
Bei Bedarf kann auch eine Sonographie der Nieren und der Harnblase („Nieren-Screening“) durchgeführt werden. Die Kosten dieser Untersuchung werden derzeit jedoch nur von den §2-Kassen (GKK, SV der Bauern, Mondi) übernommen.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die zeitgerechte Durchführung aller 5 Untersuchungen im 1. Lebensjahr als auch der Nachweis der Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse Voraussetzung für den vollständigen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind.