Mutterkindpass

Als Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde führe ich - mit Ausnahme der augenfachärztlichen Untersuchung im 22.-24. Lebensmonat - sämtliche im Rahmen des Mutter-Kind-Passes empfohlene Untersuchungen durch. Diese umfassen neben einem allgemeinen internen/neurologischen Status und diversen Fragen zum Entwicklungsstand Ihres Kindes folgende weiteren Untersuchungen:

  • Ultraschall der Hüfte in der 1. Lebenswoche
  • Orthopädische Untersuchung in der 4.-7. Lebenswoche
  • Ultraschall der Hüfte in der 6.-8. Lebenswoche
  • HNO-Untersuchung im 7.-9. Lebensmonat
  • Augen-Untersuchung im 10.-14. Lebensmonat

Bei Bedarf kann auch eine Sonographie der Nieren und der Harnblase („Nieren-Screening“) durchgeführt werden. Die Kosten dieser Untersuchung werden derzeit jedoch nur von den §2-Kassen (GKK, SV der Bauern, Mondi) übernommen.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die zeitgerechte Durchführung aller 5 Untersuchungen im 1. Lebensjahr als auch der Nachweis der Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse Voraussetzung für den vollständigen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind.

Untersuchungsprogramm

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